Steuern für Remote-Arbeitende und Relokanten: Wie man sich bei Steuerwohnsitz, 183 Tagen und Doppelbesteuerung nicht verirrt

R. B. Atai7 Min.

Wenn jemand ins Ausland zieht, remote für ausländische Kunden oder Arbeitgeber arbeitet oder einfach ein halbes Jahr in verschiedenen Ländern verbringt, ist die steuerliche Logik meist komplizierter als die visarechtliche. In Alltagstipps wird alles oft auf zwei Formeln reduziert: „Hauptsache, du überschreitest die 183 Tage nicht“ und „es gibt Länder, in denen man fast keine Steuern zahlt“. Beide Formeln vereinfachen die Realität gefährlich stark. In der Praxis schauen Staaten nicht nur auf die Zahl der Tage, sondern auch auf den Steuerwohnsitz, die Art und Quelle des Einkommens, das nationale Recht und Doppelbesteuerungsabkommen. (Your Europe, OECD)

Im Folgenden geht es deshalb nicht um „Steuertricks“, sondern um ein Grundschema, das Relokanten hilft, sich in den Prinzipien zurechtzufinden. Das ist besonders wichtig für Menschen, die für ein ausländisches Unternehmen arbeiten, selbstständig tätig sind, Leistungen als unabhängige Auftragnehmer erbringen oder mehrere Einkommensquellen kombinieren. Praktische Details gibt es ebenfalls, aber nur dort, wo sie sich auf offizielle Seiten von Steuerbehörden und große Überblickswerke wie PwC und EY stützen lassen. (PwC, EY)

Das ist keine Steuerberatung

Dieser Text dient nur der Information, ist keine Steuerberatung und kann eine solche nicht ersetzen. Remote-Arbeit und Relocation führen leicht zu Grenzfällen: Zwei Staaten können Sie zugleich als steuerlich ansässig behandeln, dasselbe Einkommen kann je nach Abkommen unterschiedlich eingeordnet werden, und lokale Regeln zu Sozialabgaben, Betriebsstätte, Meldepflichten und Anti-Missbrauchs-Vorschriften können das Ergebnis stärker verändern als der nominelle Steuersatz. Deshalb kann man diesen Artikel gut als Landkarte des Themas nutzen, aber nicht als persönliche Schlussfolgerung für den eigenen Fall. (Your Europe, IRS FTC)

Kurz: Was fast immer geprüft werden muss

Was zu prüfen ist Warum es wichtig ist Wo man die Antwort meist findet
Steuerwohnsitz Er entscheidet oft darüber, wo ein Staat das weltweite Einkommen besteuern will nationale Regeln zum Steuerwohnsitz und Tie-Breaker-Regeln im Abkommen
Zahl der Tage 183 Tage sind oft wichtig, aber ihre Bedeutung hängt vom Land und vom Kontext ab Hinweise der örtlichen Steuerbehörde
Art und Quelle des Einkommens Gehalt, selbstständige Einkünfte, Dividenden, Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne folgen unterschiedlicher Logik nationales Recht und Abkommen
Ob es zwischen den Ländern ein Abkommen gibt Es hilft zu klären, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und wie Doppelbesteuerung beseitigt wird bilaterales Abkommen und offizielle Erläuterungen dazu
Mit welcher Methode die Doppelbesteuerung beseitigt wird In einem Staat funktioniert das über Anrechnung, im anderen über Freistellung, und manchmal ist die Entlastung begrenzt nationales Steuerrecht und Abkommen
Ob ein „Niedrigsteuerregime“ wirklich das ist, wonach es klingt Niedrige Steuer kann sehr Unterschiedliches bedeuten: keine Einkommensteuer, territoriale Besteuerung oder einfach nur ein niedrigerer Satz offizielle Hinweise der Steuerbehörden und PwC / EY zum Gegencheck

Steuerwohnsitz: Wo die Analyse beginnt

Die erste Frage lautet meist nicht „wie hoch ist dort die Steuer?“, sondern wo man überhaupt als steuerlich ansässig gelten kann. Innerhalb der EU gibt es keine einheitliche Regel, die den Steuerwohnsitz automatisch festlegt. Your Europe weist ausdrücklich darauf hin, dass jedes Land seine eigene Definition verwendet, auch wenn in der Praxis häufig darauf geschaut wird, ob man mehr als sechs Monate pro Jahr dort verbringt. Aber selbst in der EU ist das nur ein Ausgangspunkt und keine universelle Antwort. (Your Europe)

Genau deshalb sollte man die Regel von 183 Tagen nicht wie ein Naturgesetz behandeln. In Singapur ist die offizielle Schwelle für Ausländer tatsächlich oft an 183 Tage im vorangegangenen Kalenderjahr geknüpft, zugleich gibt es dort aber gesonderte administrative Erleichterungen für drei aufeinanderfolgende Jahre und für eine durchgehende Beschäftigung über zwei Kalenderjahre hinweg. In Kanada betont die CRA, dass nicht nur auf Tage geschaut wird, sondern auch auf die Bindungen einer Person zum Land, den Zweck des Aufenthalts und seine Dauer. In Großbritannien arbeitet HMRC überhaupt nicht mit nur einem Schwellenwert, sondern mit dem vollständigen Statutory Residence Test, also mit automatischen Auslandstests, automatischen Inlandstests und dem Test der ausreichenden Bindungen. (IRAS, CRA, HMRC)

Das US-Beispiel zeigt besonders gut, warum 183 Tage etwas ganz anderes bedeuten können, als viele annehmen. Der IRS verwendet den substantial presence test nicht als einfache Regel „183 Tage im laufenden Jahr“, sondern als gewichtete Dreijahresformel: alle Tage des laufenden Jahres, ein Drittel der Tage des Vorjahres und ein Sechstel der Tage des zweiten Vorjahres. Und selbst wenn dieser Test erfüllt ist, kann noch eine Ausnahme wegen engerer Verbindung zu einem anderen Land greifen. Mit anderen Worten: Schon die Mechanik in einer großen Jurisdiktion widerlegt die Alltagsvorstellung, dass „ein halbes Jahr automatisch Ansässigkeit bedeutet“. (IRS SPT)

Warum 183 Tage wichtig sind, aber keine automatische Antwort geben

Hinter 183 Tagen stehen zwei unterschiedliche Logiken, die ständig miteinander vermischt werden.

Die erste ist das nationale Steuerwohnsitzrecht. Jede Jurisdiktion formuliert ihre eigenen Tests: manchmal geht es um einen schlichten Zähltagtest, manchmal um eine Kombination aus Tagen und Bindungen zum Land und manchmal um ein ganzes Bündel alternativer Kriterien. Das australische Steueramt zeigt ausdrücklich, dass auch ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Australien nicht automatisch dazu führt, dass jemand dort steuerlich ansässig ist, wenn der gewöhnliche Wohnort außerhalb Australiens liegt und keine Absicht besteht, dort Wohnsitz zu nehmen. Das ist eine sehr hilfreiche offizielle Erinnerung: Die Zahl der Tage ist wichtig, aber sie schließt die Frage für sich allein noch nicht. (ATO)

Die zweite Logik ist die 183-Tage-Regel innerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit. Im OECD-Muster geht es dabei nicht um die Frage, wo man steuerlich ansässig wird. Es ist vielmehr Teil der Struktur, die das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen zwischen Staaten verteilt. Und diese Logik hängt meist nicht nur von der Aufenthaltsdauer ab, sondern auch von zusätzlichen Bedingungen wie der Frage, wer als Arbeitgeber gilt und ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat eine steuerlich relevante Präsenz oder eine Betriebsstätte hat. Im selben OECD-Muster ist der Artikel über Ansässigkeit und doppelte Ansässigkeit ein Thema, der Artikel über Arbeitseinkommen und die 183-Tage-Regel aber ein anderes. Wer diese Ebenen vermischt, kommt leicht zu falschen Schlüssen, etwa zu der Annahme, dass bei weniger als 183 Tagen Aufenthalt in einem Staat dort sicher keine Steuer anfällt. Das kann falsch sein. (OECD)

Die praktische Schlussfolgerung ist einfach: Bei 183 Tagen sollte man immer zwei Fragen stellen. Erstens: Geht es hier um Steuerwohnsitz oder um die Besteuerung von Arbeitseinkommen? Zweitens: gibt es im betreffenden Land zusätzliche Tests, Ausnahmen, Bindungen zum Land, Kriterien des gewöhnlichen Aufenthalts, eine Niederlassungsabsicht oder besondere Regeln zur Zählung von Tagen? Ohne diese Präzisierungen ist die Zahl allein wenig wert.

Territoriale Besteuerung: Was das in der Praxis bedeutet

Wenn Relokanten sagen, sie suchten ein „territoriales Steuersystem“, meinen sie oft ganz unterschiedliche Dinge. Im engeren Sinn bedeutet territoriale Besteuerung in der Regel, dass ein Staat vor allem Einkommen mit Quelle in diesem Staat besteuert und nicht automatisch das gesamte Welteinkommen einer Person. Aber selbst solche Systeme bedeuten selten: „Man kann dort leben und zahlt gar nichts.“

Singapur ist ein gutes offizielles Beispiel dafür, wie das in der Praxis funktioniert. IRAS schreibt, dass in Singapur erzieltes Einkommen steuerpflichtig ist, während für steuerlich Ansässige Einkünfte aus ausländischen Quellen grundsätzlich freigestellt sind, soweit keine besonderen Ausnahmen greifen. Zugleich weist PwC auf einen wichtigen praktischen Punkt hin: Wenn die Arbeit physisch in Singapur ausgeübt wird, gilt das Einkommen im Regelfall als in Singapur erzielt, unabhängig davon, wo der Arbeitgeber sitzt oder wohin das Gehalt überwiesen wird. Ein territoriales System hebt die Besteuerung von Arbeit also nicht auf, wenn diese tatsächlich im Land erbracht wird. (IRAS, PwC Singapore)

Gerade deshalb ist die Formulierung „territoriales Steuerregime“ gefährlich, wenn sie nur als Kurzform für „dort fällt keine Steuer an“ verwendet wird. In einem Land kann ein Teil ausländischer Einkünfte freigestellt sein, während lokale Einkünfte weiter besteuert werden. In einem anderen funktioniert die Freistellung nur bei einer bestimmten Einkommensstruktur. In einem dritten mag eine persönliche Einkommensteuer tatsächlich fehlen, aber andere Steuern und besondere Regeln für geschäftliche Tätigkeit bleiben bestehen.

Wo Steuern niedriger sind - und wo nur die Steuerbasis anders ist

Aus Sicht eines Relokanten zerfällt das Thema „niedrige Steuern“ meist in mindestens drei verschiedene Gruppen.

Die erste Gruppe sind Jurisdiktionen, in denen es für Privatpersonen im üblichen Sinn keine Einkommensteuer gibt. Das offizielle Portal der Vereinigten Arabischen Emirate sagt, dass die VAE keine Einkommensteuer auf Privatpersonen erheben, auch wenn es weiterhin Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer und Körperschaftsteuer gibt. PwC ergänzt dazu einen wichtigen praktischen Punkt: Natürliche Personen, die in den VAE eine geschäftliche Tätigkeit ausüben, können unter die Körperschaftsteuer fallen, sobald sie die Umsatzschwelle überschreiten; Arbeitslohn, persönliche Kapitalerträge und Einkünfte aus Immobilieninvestitionen werden für diese Schwelle jedoch nicht mitgerechnet. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Aussage „dort gibt es keine Einkommensteuer“ zwar stimmen kann, aber trotzdem nicht die gesamte steuerliche Landschaft für Relokanten beschreibt. (UAE Government, PwC UAE)

Die zweite Gruppe sind territoriale oder quellenorientierte Systeme, bei denen der Punkt nicht der Nullsatz ist, sondern die Tatsache, dass nicht das gesamte Welteinkommen besteuert wird. Für Relokanten kann das manchmal nützlicher sein als einfach nur ein „niedriger Steuersatz“, aber nur dann, wenn sie wirklich verstehen, was als ausländische Einkunftsquelle gilt, wo die Arbeit physisch erbracht wird und was als Zufluss ins Land oder als lokale wirtschaftliche Tätigkeit gilt. Singapur ist hier gerade deshalb hilfreich, weil die offiziellen Materialien zeigen, dass solche Systeme bequem sein können, aber keine automatische Freistellung für Remote-Arbeit darstellen. (IRAS, PwC Singapore)

Die dritte Gruppe sind normale Staaten mit nicht null, aber vergleichsweise niedrigeren Steuersätzen oder besonderen Regimen. Genau hier sind die großen Referenzen von PwC und EY besonders nützlich: nicht als Ersatz für das Gesetz, sondern als Möglichkeit, die Grundlogik in mehr als hundert Jurisdiktionen zu vergleichen, zu sehen, ob es ein Netz an Abkommen gibt, wie die Entlastung von Doppelbesteuerung aufgebaut ist, welche lokalen Erklärungspflichten bestehen, und erst danach ins Primärrecht oder in die offizielle Guidance des konkreten Landes zu gehen. Für die erste Orientierung ist das deutlich hilfreicher als sekundäre Bloglisten nach dem Muster „Top-Länder ohne Steuern“. (PwC, EY)

Doppelbesteuerung: Wie sie entsteht und wie sie gewöhnlich beseitigt wird

Doppelbesteuerung entsteht meist nicht deshalb, weil ein Staat sich „irrt“, sondern weil zwei Staaten zugleich Argumente dafür haben, dieselbe Person oder dieselben Einkünfte zu besteuern. Ein Staat behandelt Sie als steuerlich ansässig und will das Welteinkommen besteuern. Ein anderer betrachtet das Einkommen als auf seinem Gebiet erzielt und will ebenfalls an der Quelle besteuern. Your Europe beschreibt solche Fälle für Grenzgänger ausdrücklich und weist darauf hin, dass bilaterale Abkommen das Problem in der Regel entweder durch Anrechnung bereits gezahlter Steuer oder durch Freistellung der Einkünfte im Ansässigkeitsstaat lösen. (Your Europe)

Im OECD-Muster wird das gewöhnlich über die Verteilung von Besteuerungsrechten nach Einkunftsart und über besondere Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung beschrieben. Praktisch heißt das: Zuerst muss man klären, welcher Abkommensartikel auf die betreffende Einkunft anwendbar ist, und erst danach prüfen, ob der Ansässigkeitsstaat eine Anrechnung, eine Freistellung oder eine andere Art von Entlastung gewähren muss. Die gefährlichste Vereinfachung besteht hier in der Annahme, jede im Ausland gezahlte Steuer mindere automatisch die heimische Steuer in gleicher Höhe. Das ist nicht immer so. (OECD, IRS FTC)

Die offizielle IRS-Seite zum Foreign Tax Credit erklärt diese Logik besonders gut: Wenn Sie ausländische Steuer gezahlt haben und die USA dieselbe Einkunft ebenfalls besteuern, kann unter Umständen entweder eine Anrechnung oder ein Abzug in Betracht kommen; die Anrechnung ist aber nur für solche ausländischen Steuern möglich, die nach den Regeln überhaupt qualifizieren, und manche Zahlungen tun das nicht. Hinzu kommt, dass auch der Abkommenssatz eine Rolle spielt: Wenn das Abkommen Ihnen einen niedrigeren Satz gewährt hätte, kann die Anrechnung auf diesen Satz begrenzt sein und nicht auf den tatsächlich einbehaltenen Betrag. Die Details unterscheiden sich von Land zu Land, aber das Grundprinzip ist gleich: Entlastung gibt es, doch sie funktioniert nach Regeln und nicht nach einem bloßen Gerechtigkeitsgefühl. (IRS FTC)

Wie man nicht zweimal Steuern zahlt: Eine praktische Prüfsequenz

Der verlässlichste Ansatz für Remote-Arbeitende und Relokanten sieht etwa so aus.

Zuerst sollte man den Steuerwohnsitz nach den innerstaatlichen Regeln jedes beteiligten Landes bestimmen. Es geht nicht nur um Tage, sondern auch um Bindungen, den gewöhnlichen Lebensmittelpunkt, das Arbeitsmuster und besondere Ausnahmen. Wenn zwei Staaten zugleich Ansässigkeit beanspruchen, ist der nächste Schritt ein Blick auf die Tie-Breaker-Regeln des Abkommens - sofern zwischen den Staaten ein solches Abkommen existiert. Gibt es kein Abkommen, müssen innerstaatliche Entlastungsmechanismen gesondert geprüft und das reale Risiko echter Doppelbesteuerung bewertet werden. (Your Europe, OECD, IRS FTC)

Danach ist die Einkunftsart zu bestimmen. Gehalt aus einem Arbeitsvertrag, Einkünfte unabhängiger Auftragnehmer, Dividenden, Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne fallen fast nie unter denselben Abkommensartikel. Fehler an dieser Stelle sind oft teurer als Fehler beim Zählen von Tagen: Man liest am Ende über die 183-Tage-Regel für Arbeitnehmer, obwohl die eigene Einkunft rechtlich ganz anders einzuordnen ist.

Im nächsten Schritt prüft man welcher Staat die Einkünfte nach seinen Quellenregeln als dort erzielt ansieht. Bei Remote-Arbeit zählt nicht nur der Arbeitgeber; entscheidend ist auch, wo die Arbeit physisch ausgeführt wird. Singapur ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein Staat Arbeitseinkommen als lokale Einkunft behandeln kann, selbst wenn das Unternehmen aus dem Ausland kommt und das Geld von dort überwiesen wird. (PwC Singapore)

Danach sollte man das konkrete Abkommen zwischen den beiden Ländern öffnen, falls eines existiert, und zwei Dinge prüfen: Welcher Staat hat das primäre Besteuerungsrecht für diese Einkunftsart, und welche Methode der Entlastung von Doppelbesteuerung muss der Ansässigkeitsstaat gewähren? In Europa läuft das Grundmuster oft auf Anrechnung oder Freistellung hinaus, aber die Details hängen immer vom Wortlaut des bilateralen Abkommens ab. Gibt es kein Abkommen, muss man die innerstaatlichen Regeln beider Staaten zu Anrechnung, Abzug und einseitigen Entlastungsmechanismen prüfen. (Your Europe, IRS FTC)

Und schließlich sollte man Nachweise frühzeitig sammeln: Reisetagekalender, Steuerbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Nachweise über bereits gezahlte Steuer, lokale Steuerbescheide und Bestätigungen des steuerlichen Ansässigkeitsstatus. Your Europe weist ausdrücklich darauf hin, dass man für die Entlastung von Doppelbesteuerung häufig sowohl den eigenen Wohnsitzstatus als auch die bereits in einem anderen Staat gezahlte Steuer nachweisen muss. Ohne Unterlagen kann selbst die rechtlich richtige Position in der Praxis schlecht durchsetzbar sein. (Your Europe)

Kurzes Fazit

Für Relokanten ist der nützlichste gedankliche Wechsel dieser: Zuerst nicht fragen „wo ist der Steuersatz niedriger?“, sondern „wer darf mich überhaupt besteuern - und nach welcher Logik?“ Erst danach ergibt es Sinn, darüber zu sprechen, ob ein Land wegen fehlender persönlicher Einkommensteuer, eines territorialen Systems oder einfach wegen eines niedrigeren Satzes attraktiv ist.

Wenn man all das auf eine einzige praktische Regel reduziert, dann lautet sie so: Versuchen Sie nicht, eine internationale Steuersituation mit der einen Zahl 183 zu lösen. Für eine einigermaßen belastbare Antwort muss man der Reihe nach Ansässigkeit, Einkunftsquelle, Einkunftsart, Abkommenslage und Entlastungsmechanismus prüfen. Genau diese Reihenfolge hilft am häufigsten dabei, eine doppelte Besteuerung dort zu vermeiden, wo das Recht diesen Schutz tatsächlich vorsieht. (OECD, Your Europe, IRS FTC)